Haupt- und Finanzausschuss
Zusammensetzung: 7 Mitglieder
Aufgabengebiet:
- Koordinierung der Ausschussarbeit,
- Personalangelegenheiten,
- Hauptsatzung,
- Geschäftsordnung,
- interkommunale Zusammenarbeit,
- Haushaltswirtschaft,
- Finanzangelegenheiten,
- Abgaben,
- Entgelte,
- Grundstücksangelegenheiten
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Befugnis erteilt, Vermietungen und Verpachtungen
gemeindlicher Grundstücke, Gebäude und Wohnungen vorzunehmen.