SH

Ausschuss für Bau- und Planungsausschuss
Zusammensetzung:7 Mitglieder


Aufgabengebiet:

  • Raumordnungsangelegenheiten,
  • Bauleitplanung,
  • Hoch- und Tiefbauangelegenheiten,
  • Angelegenheiten des Bauhofes,
  • Bau und Unterhaltung von Gemeindestraßen und Wegen

Dem Bau- und Planungsausschuss wird die Befugnis erteilt:
     a) in Bauangelegenheiten über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden,
     b) über Grundstücksteilungen nach §§ 19 und 20 BauGB zu entscheiden.