Ausschuss für Bau- und Planungsausschuss
Zusammensetzung:7 Mitglieder
Aufgabengebiet:
- Raumordnungsangelegenheiten,
- Bauleitplanung,
- Hoch- und Tiefbauangelegenheiten,
- Angelegenheiten des Bauhofes,
- Bau und Unterhaltung von Gemeindestraßen und Wegen
Dem Bau- und Planungsausschuss wird die Befugnis erteilt:
a) in Bauangelegenheiten über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden,
b) über Grundstücksteilungen nach §§ 19 und 20 BauGB zu entscheiden.